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Text vom 29. März 2013
Wir kennen uns vom Sehen, vom Zugfahren zwischen Feldbach und Graz Ostbahnhof. Ich habe Sie aber seit langem nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Ihr Vater war mein Pflegevater seit 1954, wir waren in Deutschland, meine Pflegeltern kamen 1973 zurück und ich selbst im Herbst 2008. Die eheliche Tochter meiner Pflegeeltern ist meine Stiefschwester und sie lebt in der Nähe von Gleisdorf. Zur Sicherung Ihrer Erbansprüche wird für Sie ein Abstammungsverfahren veranlasst, der Zeitpunkt ist aber noch unbestimmt.
Im blauen Rahmen steht ein Text, den ich zu diesem Anlass immer versende, so auch zu Ihnen. Der Text soll zeigen, warum wir miteinander bekannt gemacht werden.
Zu den Routineaufgaben von Sicherheitsbehörden gehören die Überwachung und der Schutz benachteiligter Kinder. Bei Erbauseinandersetzungen wird von Amts wegen ein Auge darauf geworfen, ob eventuell vorhandene uneheliche Kinder dabei zu ihrem Recht kommen.
Zur Sicherstellung der Rechte von Kindern bei Erbvorgängen sind Sicherheitsbehörden amtlicherseits verpflichtet, daher werden die hier beschriebenen Fälle in der nächsten Zeit neu aufgenommen und bei den zuständigen Gerichten zur Behandlung gebracht.
In den hier vorliegenden Fällen geht es um drei Erbschaftsangelegenheiten, eine in Halbenrain in der Steiermark angesiedelt, eine in der Nähe von Gleisdorf, und die dritte in Horgau, im westlichen Landkreis von Augsburg.
Im Gebiet von Halbenrain sind neununddreißig Abkömmlinge betroffen, dreiunddreißig Mädchen und sechs Jungen, alle inzwischen erwachsen. Auch die vier ehelichen Töchter der Familie sind nicht ausreichend bedacht worden, daher müssen sie ebenfalls in ein neues Verfahren einbezogen werden.
Der Halbenrainer Fall hängt zusammen mit dem Tod des allen Kindern gemeinsamen Vaters um das Jahr 1980. Ich selbst gehöre zur Halbenrainer Gruppe.
Im Gebiet von Horgau sind sieben Kinder betroffen, sechs Mädchen und ein Junge, inzwischen ebenfalls alle erwachsen.
Im Fall Horgau lebt der gemeinsame Vater aber noch, hier läuft es auf eine Sicherung der Erbanteile für die unehelichen Kinder hinaus.
Im Gebiet von Gleisdorf sind bisher zwei außereheliche Kinder betroffen, zwei Töchter.
Im Gleisdorfer Fall ist der Vater Ende 2007 verstorben, auch hier geht es um eine Sicherung von Erbanteilen.
Sie selbst werden der Gleisdorfer Gruppe zugerechnet.
Mit herzlichen Grüßen